Künstlervertrag

Künstlervertrag, Künstler, Vertrag. Wolfram Ott mit einem Künstlervertrag für sein Auftritte. Wesentliche Vertragsdaten enthalten.

Wenn es mal eilig sein sollte:
Drucken Sie bitte diese pdf Datei aus,
tragen Sie bitte die mit mir vereinbarten Konditionen ein,
unterschreiben Sie bitte rechts unten unter Unterschrift des Kunden (nicht ganz unten, dies ist die Quittung),
scannen Sie bitte den ausgefüllten Vertrag ein und schicken Sie ihn bitte per email an meine Mailadresse.
Den erhaltenen Vertrag unterschreibe ich und schicke ihn an Sie per mail zurück.

buchen Sie mich für Ihre nächste Veranstaltung.
Ich schließe für jeden meiner Auftritte einen Vertrag ab !
Hier haben Sie Einsicht über das Aussehen des Vertrages.
Kommt es zum Vertragsabschluß, so schicke ich Ihnen per Post oder email
zwei ausgefüllte Vertragsexemplare zu.
Sie behalten ein von mir unterschriebenes Vertragsexemplar.
Sie schicken ein von Ihnen unterschriebenes Vertragsexemplar an mich zurück.
Wir sehen uns am Auftrittstag !!!
Wolfram Ott
Der Jongleur für alle Anlässe
Vertrag / Rechnung über ein Künstlerengagement
zwischen dem Künstler: Wolfram Ott, Turmstraße 59, 72351 Geislingen-Binsdorf,
Tel.: 07428/918915
und dem Kunden:____________________________________________________________________
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Auftrittsdatum: _____________________ Auftrittsuhrzeit: _______________________________
Auftrittsort: _____________________________________________________________________________
Anlaß: ___________________________________________________________________________________
Sonstiges:_______________________________________________________________________________
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Leistung des
Künstlers: ______________________________________________________________________________
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Leistung des Kunden: Gage:_______________ Fahrtkostenpauschale:_______________
Rechnungsbetrag:__________________
Anmerkungen: Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Künstlers kann eine Vertragskündigung des Künstlers erfolgen.
Der Kunde wird umgehend benachrichtigt und erhält auf Wunsch eine ärztliche Krankschreibung des Künstlers.
Bei einer Vertragskündigung des Kunden, verpflichtet sich dieser zu einer Zahlung in Höhe von 100 % der Gage.
Bei bereits erfolgter Anreise wird die Fahrtkostenpauschale mitberechnet. Für Open-Air-Veranstaltungen gilt folgendes:
Der Kunde sorgt für untergrundtrockene Auftrittsbedingungen zur Auftrittsuhrzeit. Regnet es (Nieselregen gilt auch als Regen),
schneit oder hagelt es zu Beginn oder während des Auftrittes und es ist keine ausreichende Überdachung oder sofortige trockene
Auftrittsortalternative vorhanden, ist der Künstler zum Auftreten bzw. zum Weitermachen nicht verpflichtet. Der Kunde muß
die volle Gage und die Fahrtkostenpauschale bezahlen. Der Künstler kann bei Regen (Hagel, Schnee, Sturm, nassem Untergrund)
die im Vertrag festgelegte Auftrittsuhrzeit in Abstimmung mit dem Kunden später ansetzen.
Der Künstler ist dazu nicht verpflichtet ! Dabei fallen folgende Mehrkosten an (unabhängig davon, ob der Künstler noch auftreten
kann oder nicht): Bis 1 Stunde später: 30 Euro, bis 2 Stunden: 60 Euro, bis 3 Stunden: 90 Euro.
Der Rechnungsbetrag ist bar nach Ende des letzten Auftrittes zu bezahlen.
Dieser Vertrag ist auch Ihre Rechnung. Sie erhalten keine gesonderte Rechnung ! Vielen Dank für Ihren Auftrag !
Kunde und Künstler erklären sich einverstanden mit den oben aufgeführten Vertragsinhalten.
Geislingen-Binsdorf, den
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Unterschrift des Künstlers Unterschrift des Kunden
Quittung: Der Rechnungsbetrag von _______________wurde am ___________________ vom
Kunden an den Künstler übergeben.
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Unterschrift des Künstlers Unterschrift des Kunden
